Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Allgemeine Hinweise

Die aufgeführten Angebote der privaten ambulanten Pflege Vedanta-Care Kraus-Meyer ersetzen nicht den Besuch bei Ihrem behandelnden Arzt oder Psychiater und

beinhalten keine ärztlichen Diagnosestellung, Heilversprechen oder Erfolgsgarantien. Jedoch erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Therapeuten eine professionelle Begleitung

und Beratung positiv unterstützend zu schulmedizinischen Therapien. Ergänzend angewandt werden können zusätzliche Dienstleistungen aus dem naturheilkundlichen

Bereich mit dem Ziel, zu einem tieferen Gesundheitsverständnis beizutragen.

Dienstleistungsumfang

Der Umfang der Dienstleistungen wird mittels einer Bedarfsabklärung ermittelt und schriftlich festgehalten. Die vereinbarten Dienstleistungen beruhen auf der freiwilligen

Zusammenarbeit des Klienten mit Vedanta-Care Kraus-Meyer, und werden nach bestem Wissen und unter Anwendung professionellen Fachwissens sorgfältig zu den

vereinbarten Konsultationsterminen wahrgenommen und umgesetzt.

Fahrtkosten und Einsatzgebiet

Für die ambulante Begleitung und Konsultation bei Ihnen zu Hause werden im Rahmen der psychiatrischen Pflege keine zusätzlichen Fahrtkosten erhoben.

Vedanta-Care Kraus-Meyer ist im Kanton Appenzell Ausserrhoden, Schaffhausen, St. Gallen und Zürich einsatzbereit.

Eine ambulante Durchführung weitere Dienstleistungen (z. B. Massage oder naturheilkundliche Anwendungen) die nicht mit den Krankenkassen verrechnet werden können,

sind in allen Kantonen möglich. Naturheilkundliche Zusatzanwendungen (Zusatzversicherung für Komplementärmedizin) Informieren Sie sich hierzu auch unter der

Homepage: www.vedanta-healing.ch.

Terminverhinderung

Sollten Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, so sagen Sie diesen bitte rechtzeitig innerhalb von 24 Stunden vor Terminbeginn ab, und terminieren Sie auf

einen späteren Zeitpunkt einen neuen Termin.

Bei sich wiederholenden kurzfristigen Absagen wird das Behandlungsinteresse als beendet erachtet und es erfolgt eine Vertragsbeendigung.

Abrechnung mit der Krankenkasse

Die Finanzierung der ambulanten psychiatrischen (und somatischen) Pflegedienstleistungen erfolgen gemäss der Pflegefinanzierung nach Art. 7 des

Krankenversicherungsgesetz (KVG)

und sind von Bund und Kantonen geregelt. Hier gelten die gleichen Konditionen wie bei der Spitex.

Die Begleichung der Kosten für die private ambulante psychiatrische Pflege erfolgt durch die Krankenkasse, den Klienten (minimaler Eigenanteil von 10%) und die

Gemeinde.

Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung (Hausarzt oder Therapeut).

Für die Rückvergütung naturheilkundlicher Zusatzleistungen und Anwendungen benötigt es eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin bei Ihrer Krankenkasse.

Bitte informieren Sie sich vor der Therapie bei ihrer Krankenkasse.

Die ausgestellten Rechnungen / Quittungen für naturheilkundliche Zusatzleistungen können Sie zur Rückvergütung bei Ihrer Krankenkasse einsenden und geltend machen.

Die abschliessende Rückvergütung (bei entsprechender Zusatzversicherung) obliegt jedoch in der Verantwortung des Kunden und nicht bei der Naturheilpraxis Vedanta –

Healing.

Wohnungsschlüssel

Bei Bedarf und auf eigenen Wunsch des Kunden kann ein Haus- bzw. Wohnungsschlüssel zur Nutzung an Vedanta-Care Kraus-Meyer ausgehändigt werden. Die

Schlüsselübergabe wird von beiden Parteien schriftlich quittiert. Vedanta-Care Kraus-Meyer ist für die sorgfältige und sichere Aufbewahrung der Schlüssel verantwortlich.

Die Nutzung der Schlüssel erfolgt nur zum Wohle des Klienten.

Datenschutz und Schweigeplicht

Erfahren sie mehr zum Datenschutz in unserem Datenschutzkonzept:

Haftung

Vedanta-Care Kraus-Meyer haftet für Schäden am Wohnungsmobiliar, die vorsätzlich oder grobfahrlässig durch Vedanta-Care Kraus-Meyer Angestellte verursacht worden

sind und nicht auf altersbedingte Materialermüdung bzw. Abnutzung zurückzuführen sind. Der Umfang der Haftung bemisst sich nach dem Zeitwert des beschädigten

Gegenstandes. Jegliche weitere Haftung, beispielsweise für körperliche Schäden bedingt durch Unfälle im öffentlichen oder privaten Bereich, die nicht durch Vedanta-Care

Kraus-Meyer verursacht worden sind, ist ausgeschlossen.

Kündigung

Ordentliche Kündigungsfrist

Die Leistungsvereinbarung kann jederzeit einseitig unter Einhaltung einer Frist von mindestens 5 Tagen schriftlich der Geschäftsleitung von Vedanta-Care Kraus-Meyer

gegenüber gekündigt werden. Massgebend ist die Postaufgabe oder die Übergabe der schriftlichen Kündigung an eine Angestellte von Vedanta-Care Kraus-Meyer. Mit dem

vereinbarten Ende des Einsatzes wird die Leistungsvereinbarung automatisch aufgelöst.

Sofortige Auflösung der Leistungsvereinbarung

In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit einer sofortigen Auflösung der Leistungsvereinbarung:

1. bei Nichtbezahlen der Rechnungen nach bzw. trotz erfolgter 3. Mahnung

2. bei unsachgemässer fachlicher Einmischung der Angehörigen oder anderer Bezugspersonen des Kunden in die Dienstleistungsabwicklung

3. bei Auftreten von Verhältnissen seitens des Klienten, welche die Erbringung von Dienstleistungen aus Sicht von Vedanta-Care Kraus-Meyer unzumutbar machen.

Weitere Beendigungsgründe

Die Leistungsvereinbarung pausiert ohne Kündigung, wenn der Kunde in eine stationäre Pflegeinstitution eintritt, sie endet wenn der Klient verstirbt.

Recht

Es gilt schweizerisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Gerichtspräsidium & die Bezirksgerichtskanzlei 8200 Schaffhausen.

© Vedanta-Care
© Vedanta-Care

Allgemeine

Geschäftsbedingungen (AGBs)

Allgemeine Hinweise

Die aufgeführten Angebote der privaten ambulanten Pflege Vedanta-Care Kraus-

Meyer ersetzen nicht den Besuch bei Ihrem behandelnden Arzt oder Psychiater und

beinhalten keine ärztlichen Diagnosestellung, Heilversprechen oder Erfolgsgarantien.

Jedoch erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Therapeuten eine professionelle

Begleitung und Beratung positiv unterstützend zu schulmedizinischen Therapien.

Ergänzend angewandt werden können zusätzliche Dienstleistungen aus dem

naturheilkundlichen Bereich mit dem Ziel, zu einem tieferen Gesundheitsverständnis

beizutragen.

Dienstleistungsumfang

Der Umfang der Dienstleistungen wird mittels einer Bedarfsabklärung ermittelt und

schriftlich festgehalten. Die vereinbarten Dienstleistungen beruhen auf der freiwilligen

Zusammenarbeit des Klienten mit Vedanta-Care Kraus-Meyer, und werden nach

bestem Wissen und unter Anwendung professionellen Fachwissens sorgfältig zu den

vereinbarten Konsultationsterminen wahrgenommen und umgesetzt.

Fahrtkosten und Einsatzgebiet

Für die ambulante Begleitung und Konsultation bei Ihnen zu Hause werden im

Rahmen der psychiatrischen Pflege keine zusätzlichen Fahrtkosten erhoben.

Vedanta-Care Kraus-Meyer ist im Kanton Appenzell Ausserrhoden, Schaffhausen, St.

Gallen und Zürich einsatzbereit.

Eine ambulante Durchführung weitere Dienstleistungen (z. B. Massage oder

naturheilkundliche Anwendungen) die nicht mit den Krankenkassen verrechnet

werden können, sind in allen Kantonen möglich. Naturheilkundliche

Zusatzanwendungen (Zusatzversicherung für Komplementärmedizin) Informieren Sie

sich hierzu auch unter der Homepage: www.vedanta-healing.ch.

Terminverhinderung

Sollten Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, so sagen Sie diesen bitte

rechtzeitig innerhalb von 24 Stunden vor Terminbeginn ab, und terminieren Sie auf

einen späteren Zeitpunkt einen neuen Termin.

Bei sich wiederholenden kurzfristigen Absagen wird das Behandlungsinteresse als

beendet erachtet und es erfolgt eine Vertragsbeendigung.

Abrechnung mit der Krankenkasse

Die Finanzierung der ambulanten psychiatrischen (und somatischen)

Pflegedienstleistungen erfolgen gemäss der Pflegefinanzierung nach Art. 7 des

Krankenversicherungsgesetz (KVG)

und sind von Bund und Kantonen geregelt. Hier gelten die gleichen Konditionen wie

bei der Spitex.

Die Begleichung der Kosten für die private ambulante psychiatrische Pflege erfolgt

durch die Krankenkasse, den Klienten (minimaler Eigenanteil von 10%) und die

Gemeinde.

Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine ärztliche

Verordnung (Hausarzt oder Therapeut).

Für die Rückvergütung naturheilkundlicher Zusatzleistungen und Anwendungen

benötigt es eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin bei Ihrer

Krankenkasse. Bitte informieren Sie sich vor der Therapie bei ihrer Krankenkasse.

Die ausgestellten Rechnungen / Quittungen für naturheilkundliche Zusatzleistungen

können Sie zur Rückvergütung bei Ihrer Krankenkasse einsenden und geltend

machen. Die abschliessende Rückvergütung (bei entsprechender Zusatzversicherung)

obliegt jedoch in der Verantwortung des Kunden und nicht bei der Naturheilpraxis

Vedanta – Healing.

Wohnungsschlüssel

Bei Bedarf und auf eigenen Wunsch des Kunden kann ein Haus- bzw.

Wohnungsschlüssel zur Nutzung an Vedanta-Care Kraus-Meyer ausgehändigt

werden. Die Schlüsselübergabe wird von beiden Parteien schriftlich quittiert. Vedanta-

Care Kraus-Meyer ist für die sorgfältige und sichere Aufbewahrung der Schlüssel

verantwortlich. Die Nutzung der Schlüssel erfolgt nur zum Wohle des Klienten.

Datenschutz und Schweigeplicht

Haftung

Vedanta-Care Kraus-Meyer haftet für Schäden am Wohnungsmobiliar, die vorsätzlich

oder grobfahrlässig durch Vedanta-Care Kraus-Meyer Angestellte verursacht worden

sind und nicht auf altersbedingte Materialermüdung bzw. Abnutzung zurückzuführen

sind. Der Umfang der Haftung bemisst sich nach dem Zeitwert des beschädigten

Gegenstandes. Jegliche weitere Haftung, beispielsweise für körperliche Schäden

bedingt durch Unfälle im öffentlichen oder privaten Bereich, die nicht durch Vedanta-

Care Kraus-Meyer verursacht worden sind, ist ausgeschlossen.

Kündigung

Ordentliche Kündigungsfrist

Die Leistungsvereinbarung kann jederzeit einseitig unter Einhaltung einer Frist von

mindestens 5 Tagen schriftlich der Geschäftsleitung von Vedanta-Care Kraus-Meyer

gegenüber gekündigt werden. Massgebend ist die Postaufgabe oder die Übergabe der

schriftlichen Kündigung an eine Angestellte von Vedanta-Care Kraus-Meyer. Mit dem

vereinbarten Ende des Einsatzes wird die Leistungsvereinbarung automatisch

aufgelöst.

Sofortige Auflösung der Leistungsvereinbarung

In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit einer sofortigen Auflösung der

Leistungsvereinbarung:

1. bei Nichtbezahlen der Rechnungen nach bzw. trotz erfolgter 3. Mahnung

2. bei unsachgemässer fachlicher Einmischung der Angehörigen oder anderer

Bezugspersonen des Kunden in die Dienstleistungsabwicklung

3. bei Auftreten von Verhältnissen seitens des Klienten, welche die Erbringung von

Dienstleistungen aus Sicht von Vedanta-Care Kraus-Meyer unzumutbar machen.

Weitere Beendigungsgründe

Die Leistungsvereinbarung pausiert ohne Kündigung, wenn der Kunde in eine

stationäre Pflegeinstitution eintritt, sie endet wenn der Klient verstirbt.

Recht

Es gilt schweizerisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das

Gerichtspräsidium & die Bezirksgerichtskanzlei 8200 Schaffhausen.

Datenschutzrichtlinien Datenschutzrichtlinien